Rechtsanwältin Dr. Sandra Katt

Rechtsanwältin Dr. Sandra Katt

  • Seit Oktober 2018 als angestellte Rechtsanwältin für die Kanzlei tätig
  • Fachanwältin für Arbeitsrecht
  • Von 2013 bis 2018 Juristin in einem Dienstleistungsunternehmen

Dr. Sandra Katt berät und vertritt in allen arbeitsrechtlichen Fragen und ist Ansprechpartnerin auf allen Gebieten des Arbeitsrechts. Hierzu gehören unter anderem die rechtliche Begleitung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses, das Führen von Kündigungsschutzprozessen und das Verhandeln von Aufhebungsverträgen sowie die gerichtliche und außergerichtliche Beratung und Vertretung von Arbeitnehmervertretungen.

Nach dem Abschluss des Jurastudiums im Jahr 2007 hat Dr. Sandra Katt berufsbegleitend promoviert. Ihr Referendariat absolvierte sie zwischen 2010 und 2013 am Hanseatischen Oberlandesgericht mit Stationen unter anderem bei der Verbraucherzentrale Hamburg. Sie ist Mitglied im Hamburger Verein für Arbeitsrecht e.V.

Sie erreichen Frau Rechtsanwältin Dr. Katt direkt unter:
katt@zimmermann-scholz.de

Die Anwälte